Über CSR und Nachhaltigkeit – Zentrale Begrifflichkeiten
A
Agenda 2030: Das internationale Abkommen der Vereinten Nationen umfasst einen Aktionsplan für nachhaltige Entwicklung für die Weltgemeinschaft. 2015 beschlossen ist es das Hauptziel, bis zum Jahr 2030 eine nachhaltige Entwicklung zu fördern, die soziale Gerechtigkeit, ökologische Verträglichkeit und ökonomische Leistungsfähigkeit umfasst. Dafür hat sie 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) mit 169 Unterzielen formuliert, die Bereiche wie Armutsbekämpfung, Bildung, Gesundheit, Umweltschutz und wirtschaftliche Chancengleichheit abdecken. Sie dienen Regierungen, Unternehmen und der Zivilgesellschaft als Leitfaden.
B
Balanced Scorecard: Betriebswirtschaftliches Instrument, um eine Organisation mit Kennzahlen zu steuern und eine Strategie in unternehmerisches Handeln umzusetzen.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Die BAFA kontrolliert die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) in Deutschland.
C
Code of Conduct: Regeln für das Verhalten von Unternehmen in bestimmten Bereichen. Sie haben einen empfehlenden und keinen rechtlich-verbindlichen Charakter. Der Verhaltenskodex unterstützt häufig die „Licence to operate“.
Compliance: Die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und freiwilliger Verhaltenskodizes zur Reduktion unternehmerischer Risiken.
Corporate Citizenship: Das gesamtgesellschaftliche, „bürgerliche“ Engagement eines Unternehmens, in Form von Spenden, Sponsoring und ehrenamtlichem Engagement. Mit diesem Engagement wird ein Beitrag zur Verantwortung von Unternehmen geleistet.
Corporate Social Responsibility (CSR) / Corporate Responsibility (CR): Die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft und deren strategische Verankerung im Kerngeschäft. Sie umfasst die soziale, ökologische und ökonomische Verantwortung und das freiwillige Engagement von Unternehmen in diesen Bereichen über gesetzliche Vorgaben hinaus.
CSR-Management: Ansatz zur strategischen Integration ökonomischer, ökologischer und sozialer Belange im Kerngeschäft, mit dem Ziel, negative Auswirkungen des unternehmerischen Handelns auf Umwelt und Gesellschaft zu reduzieren bzw. zu vermeiden im Sinne der Corporate Social Responsibility (CSR).
(Corporate) Governance (CG): Der Begriff bezeichnet den rechtlichen und faktischen Ordnungsrahmen zur Leitung und Überwachung eines Unternehmens. Dabei steht eine verantwortungsvolle und transparente Unternehmensführung im Vordergrund. In Deutschland bildet der Deutsche Corporate Governance Kodex die gesetzliche Grundlage dafür. Die Verhaltensstandards haben das Ziel, die Arbeit für Stakeholder überprüfbar und mit anderen Unternehmen vergleichbar zu machen.
Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD): EU-Richtlinie, die die Berichterstattungspflichten von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit erweitert und verstärkt. Mit der im Januar 2023 offiziell in Kraft getretenen Direktive hat sich der Kreis der Unternehmen mit Berichterstattungspflicht erheblich erweitert. Die Vorgaben der bisher bestehenden Richtlinie für die nicht-finanzielle Berichterstattung (Non-Financial Reporting Directive – NFRD) gehen in dieser Richtlinie auf.
CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG): Verordnung, die die europäische Richtlinie zur nicht-finanziellen Berichterstattung (Non-Financial Reporting Directive – NFRD) in deutsches Recht übersetzt hat. Das CSR-RUG legt seit dem Berichtsjahr 2017 fest, welche Unternehmen berichtspflichtig sind sowie welche Inhalte eine Nachhaltigkeitsberichterstattung haben soll.
CSRD-Umsetzungsgesetz: Verordnung, die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeits-berichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) in nationales Recht implementiert. Die CSRD löst die europäische Richtlinie zur nicht-finanziellen Berichterstattung (Non-Financial Reporting Directive – NFRD) ab und ist seit 2023 in Kraft. Damit ersetzt das CSRD-Umsetzungsgesetz auch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG). Ein Referentenentwurf wurde im März 2024 vorgelegt, die Umsetzung erfolgt.
Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD): EU-Lieferkettenrichtlinie zu Sorgfaltspflichten großer europäischer und in der EU aktiver ausländischer Unternehmen bezüglich Menschenrechts- und Umweltstandards, die im Sommer 2024 von der Europäischen Union verabschiedet wurde und nun innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden muss. Das wird durch eine Anpassung im Sinne einer Ausweitung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) erfolgen.
Charta der Vielfalt: Selbstverpflichtung und deutsche Arbeitgeber-Initiative von Unternehmen zur Förderung von Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung von Vielfalt und Chancengleichheit in der Arbeitswelt.
D
Deutscher Corporate Governance Kodex: Regelwerk mit Verhaltensempfehlungen in Bezug auf eine verantwortungsvolle Unternehmensführung und -überwachung.
Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK): Berichtsstandard für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten des Rats für Nachhaltige Entwicklung der Bundesregierung – anwendbar für Unternehmen jeder Größe. Der DNK beteiligt sich an den politischen Debatten und bleibt anschlussfähig. Damit wird perspektivisch eine konforme Berichterstattung bezogen auf die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) auf obligatorischer und verpflichtender Basis gewährleistet.
E
Ehrbare Kaufleute: Leitbild für Unternehmerinnen und Unternehmer bzw. Entscheiderinnen und Entscheider, die Verantwortung für ihre Entscheidungen und für die Auswirkungen auf das Umfeld übernehmen. Zentraler Erfolgsfaktor dabei ist die Übereinstimmung von persönlicher werteorientierter Haltung und konkreter Handlung. Das Leitbild ist in § 1 des IHK-Gesetzes verankert.
Eco-Management and Audit Scheme (EMAS): Das Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung der Europäischen Union für Organisationen jeder Größe und Branche zur kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung.
ESG: Die Kategorisierung in Environmental, Social, Governance – kurz ESG – stammt ursprünglich aus der Finanzbranche und dient der Einordnung von Investments und Anlagen. Diese Kriterien sind dabei zentraler Bestandteil von Ratings. Aufgrund der Parallelität zu den übergeordneten Handlungsfeldern Ökologie (E), Soziales (S) und Wirtschaft (G) im Bereich der Corporate Social Responsibility (CSR) wurde der Begriff zunehmend in den allgemeinen Sprachgebrauch übernommen.
ESRS for Listed Small- and Medium-sized Enterprises (LSME): Geplanter Berichtsstandard für kapitalmarktorientierte kleinere und mittlere Unternehmen. Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group – EFRAG) erarbeitet diesen Standard, der entsprechend einem Block Approach modular auf dem freiwilligen Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU (Voluntary ESRS for Non-listed Small- and Medium-sized Enterprises – VSME) aufbaut und ihn um verpflichtend und freiwillig anzuwendende Vorgaben ergänzt. Er ist ab dem Berichtsjahr 2026 anzuwenden.
EU-Taxonomie: EU-weit gültiges Klassifizierungssystem zur Einordnung wie nachhaltig wirtschaftlichen Aktivitäten sind. Sie dient als Unterstützung für Verbraucher, Investoren und Unternehmen sich hin zu Investitionen und Aktivitäten mit positiven Umweltauswirkungen orientieren zu können und so eine nachhaltige Wirtschaft zu fördern.
European Federation of Financial Analysts Societies (EFFAS): Zusammen mit dem Deutschen Verband für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA) gibt der Dachverband der nationalen Verbände der europäischen Finanzanalysten Leistungsindikatoren an, um Kriterien aus Umwelt, Soziales und Governance (ESG) in die Berichterstattung an Kapitalmarktvertreterinnen und Kapitalmarktvertreter sowie Finanzdienstleister zu integrieren.
European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG): Nicht-gewinnorientierter Verein mit Sitz in Brüssel. Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung unterstützt die Europäische Kommission u. a. bei der Reform der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Sie hat die Entwürfe für die europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards – ESRS) entwickelt und begleitet den Prozess der Weiterarbeit daran.
European Green Deal: Der europäische Grüne Deal verfolgt ein konkretes Ziel: Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen. Dafür wurde ein Paket mit umfangreichen Maßnahmen und politischen Vorhaben in den Bereichen Klima- und Umweltpolitik, Energiepolitik, Biodiversität, Industrie, Verkehrspolitik und Landwirtschaft von der EU-Kommission.
European Single Access Point (ESAP): Plattform der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority – ESMA), die voraussichtlich ab 2027 als ein zentrales europäisches Register für Unternehmens-, Finanz- und Nachhaltigkeitsinformationen dient.
European Sustainability Reporting Standards (ESRS): Die europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung konkretisieren die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeits-berichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD). Die ESRS definieren inhaltliche Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen gemäß der CSRD. Durch die von der Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group – EFRAG) entwickelten, EU-weite Standards sollen Transparenz, Vergleichbarkeit und Transformation schaffen.
European Single Electronic Format (ESEF)-Verordnung: Delegierte Verordnung der Europäische Kommission aus dem Jahr 2018, die das elektronische Format des Jahresfinanzberichts vorgibt. Durch das ESEF-Umsetzungsgesetz wurde die Erstellung der Jahresfinanzberichte in diesem einheitlichen elektronischen Format im Jahr 2020 festgesetzt.
European Securities and Markets Authority (ESMA): Die unabhängige Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde verfolgt eine Verbesserung des Anlegerschutzes und fördert stabile, geregelt funktionierende Finanzmärkten.
G
Global Reporting Initiative (GRI): Nichtregierungsorganisation, die einen global anwendbaren Berichtsrahmen für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten für multinationale Konzerne entwickelt hat – die sogenannten GRI-Leitlinien (GRI Sustainability Reporting Guidelines). Diese sind bisher die am häufigsten genutzten Berichtsstandards.
Greenwashing: Einsatz von Techniken aus Öffentlichkeitsarbeit und Marketing, um einem Unternehmen, dessen Produkten oder Aktivitäten eine umweltfreundliche und nachhaltige Wahrnehmung zu verschaffen – ohne hinreichende Grundlage.
Gütesiegel (engl. Labels): Kennzeichnungen, die dem Verbraucher Informationen über die Qualität, die Sicherheit oder die Umwelteigenschaften eines Produktes geben.
H
Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG): Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen aus dem Jahr 2023.
I
International Labour Organization (ILO): Die Internationale Arbeitsorganisation ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen, die einen Beitrag zur Einhaltung von Menschenrechten und Arbeitsnormen leisten soll und sich für soziale Gerechtigkeit einsetzt.
Impacts, Risks and Opportunities Assessment (IRO-Assessment): Bestimmung von wesentlichen Nachhaltigkeitsauswirkungen (Impacts), Nachhaltigkeitsrisiken (Risks) und Nachhaltigkeitschancen (Opportunities) eines Unternehmens im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse gemäß den Anforderungen der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD).
K
Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation: Definition von international anerkannten Kernarbeitsnormen durch die Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization – ILO), u.a. zur Abschaffung von Zwangs- und Kinderarbeit sowie gegen Diskriminierung im Beruf, gegen Menschenhandel und zum Schutz der Vereinigungsfreiheit.
L
Licence to operate: Gesellschaftliche Akzeptanz eines Unternehmens auf der Basis der Bewertung durch die Stakeholder. Sie beruht auf Vertrauen, Kommunikation bzw. Transparenz und der Wahrnehmung ökologischer und sozialer Verantwortung.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG): Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten. Das deutsche Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen, die in der Bundesrepublik ansässig sind und mehr als 1.000 inländische Arbeitnehmer haben. Grundlage des LkSG sind die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen und der Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP). Für die Überwachung der Umsetzung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig.
N
Nachhaltigkeit / Nachhaltige Entwicklung: Der Begriff wurde 1987 von der UN-Weltkommission für Umwelt und Entwicklung mit dem sog. Brundtland-Bericht „Unsere gemeinsame Zukunft“ eingeführt: „Nachhaltige Entwicklung heißt, dass die gegenwärtige Generation ihre Bedürfnisse befriedigt, ohne die Fähigkeit der zukünftigen Generation zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse befriedigen zu können.“ Auf der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro 1992 wurde das Konzept der nachhaltigen Entwicklung als internationales Leitbild anerkannt. Die 17 Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals – SDGs) der Agenda 2030, die 2015 von allen UN-Mitgliedsstaaten verabschiedet wurden, konkretisieren das Konzept der nachhaltigen Entwicklung weiter. Sie verfolgen grundlegende Verbesserungen der Lebensverhältnisse aller Menschen heute und in künftigen Generationen sowie den Schutz des Planeten Erde.
Non-Financial Reporting Directive, NFRD: Richtlinie für die nicht-finanzielle Berichterstattung aus dem Jahr 2017, die durch die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeits-berichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) erweitert wird. Mit der NFRD sind Unternehmen von öffentlichem Interesse zur Berichterstattung verschiedener Nachhaltigkeitsaspekte verpflichtet. Sie wurde durch das CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) in deutsches Recht überführt.
O
Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD): Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung soll dabei unterstützen, die wirtschaftliche und soziale Situation der Menschen weltweit zu verbessern.
OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen: Die Leitsätze sind Empfehlungen für ein verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln in globalem Kontext. Sie werden auch als Verhaltenskodex für weltweit agierende Unternehmen angesehen. Die Mitgliedstaaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development – OECD) sowie weitere Länder haben die Leitsätze unterzeichnet und sich damit verpflichtet, die in ihrem Land tätigen Unternehmen zur Einhaltung der Leitsätze anzuhalten. Die Leitsätze sind nicht rechtsverbindlich.
P
PDCA-Zyklus: Methode der Betriebswirtschaftslehre zur Qualitätsentwicklung in den vier aufeinanderfolgenden Phasen: Plan-Do-Check-Act, übersetzt: Planen-Umsetzen-Überprüfen-Anpassen/Weiterentwickeln.
S
Social Washing: Ganz allgemein bezieht sich Social Washing auf Vorgehen von Unternehmen, bei dem sie beschönigende sozialbezogene Kommunikationsinhalte einsetzen, soziale Ziele aber nicht im Rahmen des Kerngeschäfts verfolgt werden.
Stakeholder: Personen oder Gruppen, die das Unternehmen beeinflussen oder von ihm beeinflusst werden können. Sie werden auch Anspruchs- oder Interessengruppen genannt. Die Zusammenarbeit mit diesen ist für das laufende Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht von Unternehmen und die Bewertung der Wesentlichkeit der Auswirkungen im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung von entscheidender Bedeutung.
SWOT-Analyse: Methode der Betriebswirtschaftslehre zur strukturierten Analyse der unternehmerischen Stärken (Strengths) und Schwächen (Weaknesses) sowie der Chancen (Opportunities) und Risiken (Threats).
Sustainable Development Goals (SDGs): 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung, die 2015 von den Vereinten Nationen im Rahmen der Agenda 2030 formuliert wurden. Die SDGs sind kein Berichtsrahmen, sondern dienen als Orientierung und Zielsetzung für eine nachhaltige Entwicklung der Welt auf ökonomischer, sozialer und ökologischer Ebene.
Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR): EU-Offenlegungsverordnung aus dem Jahr 2019, die Transparenzanforderungen an Finanzberaterinnen oder Finanzberater und Finanzmarktteilnehmende stellt. Durch unternehmens- und produktbezogene Offenlegungspflichten in Sachen Nachhaltigkeit soll dahingehend Transparenz für Investoren hergestellt werden. Von der SFDR verpflichtete Unternehmen sind von der EU-Taxonomie betroffen.
U
UN Global Compact (UNGC): Das von den Vereinten Nationen (UN) initiierte und bereits von mehreren tausend Unternehmen unterzeichnete internationale Übereinkommen verpflichtet die teilnehmenden Unternehmen, die Prinzipien zum Beispiel zum Umweltschutz, gegen Korruption oder zur Achtung der Menschenrechte umzusetzen. Der Globale Pakt der Vereinten Nationen besteht seit 2000.
Umweltpakt Bayern: 1995 etablierte Vereinbarung zwischen der Bayerischen Staatsregierung und der Bayerischen Wirtschaft. Er ist Plattform für kooperativen Umweltschutz. Freiwilliges Engagement von bayerischen Unternehmen für den betrieblichen Umweltschutz und nachhaltiges Wirtschaften wird gewürdigt und unterstützt. Projekte und Initiativen von Staat und Wirtschaft sollen sichtbar machen, dass Ökonomie und Ökologie keine Gegensätze sind, sondern gemeinsam zur Sicherung von Arbeitsplätzen und Wohlstand in einer intakten Umwelt beitragen.
V
Voluntary ESRS for Non-listed Small- and Medium-sized Enterprises (VSME): Freiwilliger Berichtsstandard für nicht kapitalmarktorientierten KMU in Anlehnung an die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD). Der von der EU-Kommission bei der Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group – EFRAG) beauftragte VSME will eine einheitliche, transparente Dokumentation von Nachhaltigkeitszielen und -projekten ermöglichen. Zudem soll er KMU helfen den an sie herangetragenen Informationsanforderungen von Banken oder Unternehmen, die nachhaltigkeitsberichtspflichtig sind, nachzukommen. Ein Entwurf wurde im Januar 2024 veröffentlicht.
W
Wesentlichkeit: Wesentlichkeit, auch Materialität genannt, fokussiert die Themen eines Unternehmens in denen das Unternehmen den größten positiven wie auch negativen Einfluss hat. Über eine Wesentlichkeitsanalyse werden Fragen und Themen identifiziert und priorisiert, die aus Unternehmens- sowie aus Stakeholder-Perspektive wesentlich sind. Eine häufige Darstellungsform der „wesentlichen Themen“ erfolgt nach der Analyse über eine Wesentlichkeitsmatrix bzw. Materialitätsmatrix. Mit der „doppelten Wesentlichkeit“ wird von Unternehmen im Rahmen der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) gefordert sowohl über die Outside-in-Perspektive zu fokussieren, welche externen Faktoren Einfluss auf das Unternehmen nehmen als auch über die Inside-out-Perspektive die Wirkung und den Einfluss des Unternehmens auf seine Umwelt und die Gesellschaft entlang der Wertschöpfungskette zu betrachten.