Die Europäische Kommission hat mit ihrem Entwurf des „Omnibus-Pakets“ eine umfangreiche Überarbeitung mehrerer Richtlinien vorgelegt. Ziel ist es, den bürokratischen Aufwand für Unternehmen zu verringern. Betroffen sind davon zum jetzigen Stand die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD), die EU-Taxonomie-Verordnung und die EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD). Diese umfassen auch eine Verschiebung des Starts der Berichtspflichten und eine Verkleinerung des Anwenderkreises. Ein entsprechender Referentenentwurf (RefE) zur nationalen Umsetzung liegt ebenfalls vor.

CSR-Test

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Es gibt eine neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, genannt Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Diese betrifft viele deutsche Unternehmen – entweder direkt oder indirekt.

Lassen Sie uns vor dem Start erst einmal gemeinsam feststellen, wo Sie zum heutigen Zeitpunkt stehen und inwiefern Sie von der Berichtspflicht betroffen sind. Zukünftig müssen gemäß der neuen Richtlinie bestimmte Unternehmen einen umfassenden Nachhaltigkeitsbericht nach vorgegebenen Spielregeln veröffentlichen:

Vorschlag Omnibus-Paket und Referentenentwurf für die „Welle 1“: Ab 2026 über 2025 große Unternehmen und Mutterunternehmen eines großen Konzerns von öffentlichem Interesse mit mehr als 1.000 Beschäftigten.

Vorschlag Omnibus-Paket und Referentenentwurf für die „Welle 2“: Ab 2028 über 2027 alle übrigen großen Unternehmen und Mutterunternehmen eines großen Konzerns (einschließlich derer von öffentlichem Interesse mit 501 bis 1.000 Beschäftigten.

Große Unternehmen sind nach § 167 HGB solche, die am Bilanzstichtag mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen:

  • mehr als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • mehr als 25 Mio. Euro Bilanzsumme
  • mehr als 50 Mio. Euro Nettoumsatzerlöse

Über das Berichtsjahr 2028 werden mit „Welle 3“ zudem kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU), kleine und nicht komplexe Kreditinstitute sowie konzerneigene Versicherungsunternehmen, ausgenommen Kleinstunternehmen, ab 2029 in die Pflicht genommen. Spätestens 2029 zählen dann ebenfalls Drittstaatenunternehmen mit 150 Millionen Euro Umsatz in der EU dazu, deren Tochterunternehmen die vorstehenden Größenkriterien erfüllen oder deren Zweigniederlassungen mehr als 40 Millionen Euro Umsatz erreichen.

Mit der CSRD werden demnach mehr Unternehmen direkt oder indirekt zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Sehen Sie das Chance, die Sie nutzen können, um Ihre wirtschaftlichen und strategischen Potenziale zu heben! Damit stärken Sie Ihre Position, stellen sich langfristig erfolgreich auf und sichern die Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells.