Keyvisual: Über CSR – Zentrale Begrifflichkeiten

Über CSR – Zentrale Begrifflichkeiten

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B

Balanced Scorecard: Betriebswirtschaftliches Instrument, um eine Organisation mit Kennzahlen zu steuern und eine Strategie in unternehmerisches Handeln umzusetzen.

 

C

Compliance: Die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und freiwilliger Verhaltenskodizes zur Reduktion unternehmerischer Risiken.

Corporate Citizenship: Das gesamtgesellschaftliche Engagement eines Unternehmens, in Form von Spenden, Sponsoring und ehrenamtlichem Engagement. Mit diesem Engagement wird ein Beitrag zur gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen geleistet.

Corporate Social Responsibility (CSR): Die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft und deren strategische Verankerung im Kerngeschäft. Sie umfasst die soziale, ökologische und ökonomische Verantwortung und das freiwillige Engagement von Unternehmen in diesen Bereichen über gesetzliche Vorgaben hinaus.

Cradle-to-Cradle-Prinzip: Ansatz zur Optimierung der ökologischen Auswirkungen wirtschaftlicher Aktivitäten mit dem Ziel, „von der Wiege bis zur Wiege“ eine Kreislaufwirtschaft zu erreichen. Recycling, Weiterverwendung und Abfallvermeidung über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg stehen im Fokus.

CSR-Management: Ansatz zur strategischen Integration ökonomischer, ökologischer und sozialer Belange im Kerngeschäft, mit dem Ziel, negative Auswirkungen des unternehmerischen Handelns auf Umwelt und Gesellschaft zu reduzieren bzw. zu vermeiden im Sinne der Corporate Social Responsibility (CSR).

 

D

Deutscher Corporate Governance Kodex: Regelwerk mit Verhaltensempfehlungen in Bezug auf eine verantwortungsvolle Unternehmensführung und -überwachung.

Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK): Richtlinie für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten des Rats für Nachhaltige Entwicklung der Bundesregierung – anwendbar für Unternehmen jeder Größe weltweit.

 

E

Ehrbarer Kaufmann: Leitbild für einen Unternehmer bzw. Entscheider, der Verantwortung für seine Entscheidungen und für die Auswirkungen auf sein Umfeld übernimmt. Sein zentraler Erfolgsfaktor ist dabei die Übereinstimmung von persönlicher werteorientierter Haltung und konkreter Handlung. Das Leitbild ist in § 1 des IHK-Gesetzes verankert.

EMAS = Eco-Management and Audit Scheme: Freiwilliges Instrument / Umweltzertifizierungssystem der Europäischen Union für Organisationen jeder Größe und Branche zur kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung.

 

G

Global Reporting Initiative (GRI): Richtlinie für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten.

Gütesiegel: Kennzeichnungen, die dem Verbraucher Informationen über die Qualität, die Sicherheit oder die Umwelteigenschaften eines Produktes geben.

 

I

Internationale Arbeitsorganisation (ILO): Sonderorganisation der Vereinten Nationen, die einen Beitrag zur Einhaltung von Menschenrechten und Arbeitsnormen leisten soll und sich für soziale Gerechtigkeit einsetzt.

 

K

Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO): Definition von international anerkannten Kernarbeitsnormen durch die ILO, u.a. zur Abschaffung von Zwangs- und Kinderarbeit sowie gegen Diskriminierung im Beruf, gegen Menschenhandel und zum Schutz der Vereinigungsfreiheit.

 

L

Licence to operate: Gesellschaftliche Akzeptanz eines Unternehmens auf der Basis der Bewertung durch die Stakeholder. Sie beruht auf Vertrauen, Kommunikation bzw. Transparenz und der Wahrnehmung ökologischer und sozialer Verantwortung.

 

N

Nachhaltige Entwicklung: Der Begriff wurde 1987 von der UN-Weltkommission für Umwelt und Entwicklung mit dem sog. Brundtland-Bericht „Unsere gemeinsame Zukunft“ eingeführt: „Nachhaltige Entwicklung heißt, dass die gegenwärtige Generation ihre Bedürfnisse befriedigt, ohne die Fähigkeit der zukünftigen Generation zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse befriedigen zu können.“ Auf der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro 1992 wurde das Konzept der nachhaltigen Entwicklung als internationales Leitbild anerkannt. Die 17 Nachhaltigkeitsziele (SDGs) der Agenda 2030, die 2015 von allen UN-Mitgliedsstaaten verabschiedet wurden, konkretisieren das Konzept der nachhaltigen Entwicklung weiter. Sie verfolgen grundlegende Verbesserungen der Lebensverhältnisse aller Menschen heute und in künftigen Generationen sowie den Schutz des Planeten Erde.

 

O

OECD: Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, die dabei unterstützen soll, die wirtschaftliche und soziale Situation der Menschen weltweit zu verbessern.

OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen: Die Leitsätze sind Empfehlungen für ein verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln in globalem Kontext. Sie werden auch als Verhaltenskodex für weltweit agierende Unternehmen angesehen. Die Mitgliedstaaten der OECD sowie weitere Länder haben die Leitsätze unterzeichnet und sich damit verpflichtet, die in ihrem Land tätigen Unternehmen zur Einhaltung der Leitsätze anzuhalten. Die Leitsätze sind nicht rechtsverbindlich.

Ökobilanz: Verfahren, um die Umweltauswirkungen eines Produktes oder einer Dienstleistungen über den gesamten Lebenszyklus hinweg aufzubereiten und zu analysieren.

Öko-Design: Systematischer und umfassender Ansatz zur umweltgerechten Gestaltung von Produkten mit dem Ziel, die Umweltauswirkungen der Produkte fortlaufend zu reduzieren.

 

P

PDCA-Zyklus: Methode der Betriebswirtschaftslehre zur Qualitätsentwicklung in den vier aufeinanderfolgenden Phasen: Plan-Do-Check-Act, übersetzt: Planen-Umsetzen-Überprüfen-Anpassen/Weiterentwickeln.

 

S

Stakeholder: Anspruchs- oder Interessengruppen.

SWOT-Analyse: Methode der Betriebswirtschaftslehre zur strukturierten Analyse der unternehmerischen Stärken (Strengths) und Schwächen (Weaknesses) sowie der Chancen (Opportunities) und Risiken (Threats).

 

U

UN Global Compact: Das von den Vereinten Nationen (UN) initiierte und bereits von mehreren tausend Unternehmen unterzeichnete internationale Übereinkommen verpflichtet die teilnehmenden Unternehmen, die Prinzipien zum Beispiel zum Umweltschutz, gegen Korruption oder zur Achtung der Menschenrechte umzusetzen.

Umweltpakt Bayern: 1995 etablierte Vereinbarung zwischen der Bayerischen Staatsregierung und der Bayerischen Wirtschaft. Er ist Plattform für kooperativen Umweltschutz. Freiwilliges Engagement von bayerischen Unternehmen für den betrieblichen Umweltschutz und nachhaltiges Wirtschaften wird gewürdigt und unterstützt. Projekte und Initiativen von Staat und Wirtschaft sollen sichtbar machen, dass Ökonomie und Ökologie keine Gegensätze sind, sondern gemeinsam zur Sicherung von Arbeitsplätzen und Wohlstand in einer intakten Umwelt beitragen.

 

V

Verhaltenskodizes: Regeln für das Verhalten von Unternehmen in bestimmten Bereichen. Sie haben einen empfehlenden und keinen rechtlich-verbindlichen Charakter. Sie unterstützen häufig die Licence to operate.